Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB sind gültig für alle Geschäfte von ethnoshop24.de. ethnoshop24.de wird betrieben von der Dienstleistungs- und Handelsagentur thinex new media, Stefan Teupe, Dortmund ("thinex new media"). Abweichend von den AGB der thinex new media gelten für den Handel mit Vermiculit die folgenden Bedingungen.

Stand: 09.11.2010

1. Allgemeines

Die untenstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein integrierender Bestandteil jedes Vertragsabschlusses. Mit dem Angebot einer Bestellung bzw. dem verbindlichen Zustandekommen eines Kaufvertrages sichert der Kunde dem Verkäufer (vermiculit-shop.de) zu, diese Bestellung im Rahmen einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit oder im Auftrag einer Firma, eines Vereins oder einer staatlichen Institution oder einer privaten oder staatlichen Bildungseinrichtung auszuüben. Lieferungen an Privatkunden sind kategorisch ausgeschlossen. Unberechtigte Bestellungen von Privatkunden werden (sofern uns der Verstoß nicht bekannt ist) als gewerbliche Bestellung behandelt. Für alle Bestellungen gelten damit nachfolgende Bedingungen.

2. Angebote und Abmachungen

Alle Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Zusätzliche oder Abweichende Vereinbarungen jeder Art sind nur Schriftform gültig und verbindlich.

3. Einkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers

Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurden.

4. Mengen und Verpackung

Die angegebenen Füll-/Verkaufsmengen beziehen sich auf das Abfüllvolumen zum Zeitpunkt der Werksabfüllung (Werksanlage geeichten und amtlich geprüft). Durch Transport, Handling, Weiterverarbeitung, Klimaveränderungen und andere Faktoren verursachte Volumenschwankungen berechtigen nicht zu einer Mengelrüge oder einer anderen Form von Ersatzansprüchen des Käufers.

5. Versand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Dortmund (oder ein anderer Ort unserer Wahl, abhängig vom jeweils aktuellen Hersteller bzw. Lieferanten). Der Versand der Ware zu einem anderen Ort erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn die Versendung auf eigenen Fahrzeugen erfolgt. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware verladen bzw. der Post, der Bahn oder dem Spediteur übergeben ist.

6. Lieferfristen

Alle Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen. Verzugsschäden und Schadenersatzansprüche können gegen uns erst geltend gemacht werden, wenn wir uns nach schriftlicher Aufforderung, einen weiteren Monat nach Empfang, in Verzug befinden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ebenfalls erst nach Ablauf eines Monats nach Empfang der schriftlichen Aufforderung zulässig. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Krieg, Feuer oder ähnliche Ereignisse berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

7. Haftung für Sachmängel

Mängel der gelieferten Waren können nur berücksichtigt werden, sofern sie unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Empfang beanstandet werden. Dies gilt auch, sofern der Käufer und der Empfänger der Ware nicht identisch sind. Dem Käufer stehen Ansprüche aus der Lieferung mangelhafter Ware nicht zu, sofern sich die gelieferte Ware nicht mehr im Original- resp. Lieferzustand befindet - d. h. wenn die gelieferte Ware weiterverarbeitet oder "benutzt" wurde. Sofern Schadenersatzpflicht für uns besteht, haften wir in jedem Fall höchstens bis zur Höhe des Kaufpreises der gelieferten Ware, die in diesem Fall im Lieferzustand an uns zurückzugeben ist. Ist eine solche Rückgabe nicht möglich, entfällt jegliche Haftung für uns. Alle Mängelrügen sind schriftlich einzureichen und zu begründen.

8. Zahlungsbedingungen

Die Ware ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Überweisungskosten und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, sich im Falle der Weiterveräußerung sich das Eigentum ebenfalls vorzubehalten. Die Vertragsparteien sind sich bei Vertragsabschluss darüber einig, dass das vom Käufer vorbehaltene Eigentumsrecht mit der Weiterveräusserung unserer Ware an seinen Käufer auf uns übergeht. Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten bis zur vollständigen Bezahlung der Ware als an uns abgetreten. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer, uns auf Verlangen den Erwerber der gelieferten Ware mitzuteilen und den Weiterverkauf zu dokumentieren. Der Käufer versichert, dass er mit Kreditinstituten oder anderen Gläubigern keine Global-Zessionsverträge abgeschlossen hat. Er ist auch nicht berechtigt, Forderungen oder Teilforderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten und noch nicht vollständig bezahlten Ware, auch wenn unser Eigentumsvorbehalt durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung untergegangen sein sollte, an andere Gläubiger abzutreten.

10. Verbindung, Vermischung, Verarbeitung

Wird von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so werden wir bis zur vollständigen Bezahlung Miteigentümer in Höhe des Wertes des Anteils unserer Ware. Der Käufer überträgt uns schon im voraus das Eigentum oder Miteigentum an den vermischten Gegenständen oder dem neuen Gegenstand und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

11. Pfändung

Falls die von uns gelieferte Ware von dritter Seite gepfändet wird, ist der Gläubiger bis zur vollständigen Bezahlung der Ware verpflichtet, auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns Abschriften des Pfändungsprotokolls zuzustellen.

12. Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als vierzehn Tagen erfolgt eine Erinnerung an die offenen Posten per E-Mail. Sofern nach weiteren vierzehn Tagen kein Zahlungsausgleich stattgefunden hat, senden wir eine schriftliche Mahnung (es werden Mahngebühren fällig) an die Lieferadresse des Kunden. Sollte auch diese Mahnung nach weiteren vierzehn Tagen nicht vollständig ausgeglichen sein, übergeben wir den Fall einem Zahlungsdienstleister (Inkasso-Unternehmen). Für diesen Fall gibt der Kunde bereits bei Vertragsabschluss die Zustimmung zur Weitergabe seiner persönlichen Daten an dieses Drittunternehmen. Durch die Beauftragung eines Inkasso-Unternehmens entstehen zusätzliche Kosten zulasten des Schuldners.

13. Gerichtsstand

Für sämtliche aus Vertragsverhältnissen entstehenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Käufer gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund. Wir behalten uns das Recht vor, den Käufer nach eigener Wahl auch an dessen Gerichtsstand gerichtlich zu belangen.

14. Schlussbestimmung

Vorstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, auch wenn im einzelnen Fall nicht darauf Bezug genommen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Verkauf- und Lieferbedingungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Die Unwirksamkeit wird sinngemäß durch eine Bestimmung ersetzt, die gelten würde wenn wir die unwirksame Bestimmung gekannt hätten.

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